1 TEILWEISE NUTZUNG VON GERÄTEN IM AUSTAUSCH FÜR KITS FORSCHUNG UND ANWENDUNG KRANKENHAUS HOCHSCHULEINRICHTUNGEN YOZGAT BOZOK UNIVERSITÄT

VERWENDUNG DES GERÄTS ZUM ERSATZ DURCH EIN TEIL-KIT Der Kauf von Waren wird im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens gemäß Artikel 19 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen Nr. 4734 ausgeschrieben und Angebote werden ausschließlich elektronisch über EKAP entgegengenommen. Detaillierte Informationen zur Auktion finden Sie unten:

1-Verwaltung
A) Name : FORSCHUNG UND ANWENDUNG KRANKENHAUS HOCHSCHULEINRICHTUNGEN YOZGAT BOZOK UNIVERSITÄT
B) Adresse : Bozok-Universität Erdoğan Akdağ Campus Atatürk Yolu 7. Km 66900 YOZGAT CENTER/YOZGAT
C) Telefon- und Faxnummer : 3542177133 – 3542171072
C) Website, auf der die Ausschreibungsunterlagen eingesehen und per E-Signatur heruntergeladen werden können : https://ekap.kik.gov.tr/EKAP/

2-Kauf von registrierungspflichtigen Waren

A) Name : VERWENDUNG DES GERÄTS ZUM ERSATZ DURCH EIN TEIL-KIT
B) Qualität, Art und Quantität : 1700
Detaillierte Informationen finden Sie in den Verwaltungsvorgaben in der Ausschreibungsunterlage im EKAP.
C) Ort der Herstellung/Lieferung : Direktion des Mikrobiologielabors des Gesundheitsanwendungs- und Forschungszentrums der Universität Yozgat Bozok
C) Dauer/Liefertermin : Kits/Tests für die Geräte werden schrittweise innerhalb von zwei Jahren verfügbar sein.
D) Startdatum : Die Arbeiten beginnen nach Vertragsunterzeichnung.

3-Registrierung

A) Datum und Uhrzeit der Ausschreibung (Endgebot). : 15.11.2023 – 10:00 Uhr
B) Treffpunkt des Ausschreibungsausschusses (Adresse, an der E-Gebote geöffnet werden) : YOZGAT BOZOK UNIVERSITÄTSBÜRO DES ARZT-VERSAMMLUNGSRAUMS

4. Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung, erforderliche Unterlagen und Kriterien für die Qualifikationsbewertung:
4.1. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen Bieter im Rahmen ihres E-Biddings folgende Unterlagen und Qualifikationskriterien sowie Angaben zu nicht preislichen Bestandteilen offenlegen.
4.1.1.3. Informationen zu den Genehmigungen, Lizenzen oder Aktivitätsbescheinigungen oder Dokumenten, die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Verkaufstätigkeit der von der Beschaffung erfassten Waren einzuholen sind:

1-Konformitätsbescheinigung mit technischen Spezifikationen

2-Das vom Hersteller oder Vertriebsunternehmen an den Verkäufer für das vorgeschlagene Kit und Gerät ausgestellte Autorisierungszertifikat.

3- Dokument zum Nachweis, dass das Kit und die Geräte einem der international gültigen Standards entsprechen

4-Geräte, die nicht älter als 15 (fünfzehn) Jahre (einschließlich Vertragslaufzeit) sind, werden mit einem Dokument dokumentiert, aus dem das Herstellungsdatum und die Seriennummer des Geräts hervorgehen.

5-Der Bieter muss ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die von ihm angebotenen Produkte im Produktverfolgungssystem (ÜTS) registriert sind. (Falls das/die angebotene/n Produkt(e) nicht registrierungspflichtig ist/sind, muss ein offizielles Schreiben mit dieser Angabe eingereicht werden.) Handelt es sich bei den ÜTS-Barcodenummern des/der angebotenen Produkte(s) nicht um zugelassene(s) Produkt(e), erfolgt eine Prüfung durch uns Wird die Ausschreibungskommission nicht berücksichtigt, werden die Produkte nicht gekauft und das Angebot wird von der Bewertung ausgeschlossen.

6- Zertifikat der technischen Servicequalifikation

7- TSE-Servicequalifikationszertifikat

8- Qualifikationszertifikat für Kundendienst vom Ministerium für Industrie und Handel

9- Detailliertes Dokument des technischen Servicepersonals

10- Dokument zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften für medizinische Diagnosegeräte, die außerhalb des Körpers verwendet werden

4.1.2. Daten, aus denen hervorgeht, dass Sie zum Bieten berechtigt sind;
4.1.2.1. Für juristische Personen; Informationen über die Partner- und Partnerschaftsraten (ausgenommen öffentlich angebotene Aktien)/Mitglieder/Gründer, abhängig von den Geschäftsführern der Bieter und ihrer Beziehung, werden von der Verwaltung von EKAP eingeholt.
4.1.3. Angebotsschreiben, dessen Form und Inhalt in den Verwaltungsvorschriften festgehalten sind.
4.1.4. Informationen zur Angebotsgarantie, deren Form und Inhalt in der Verwaltungsspezifikation festgehalten sind.
4.1.5 Das ausgeschriebene Angebot kann weder ganz noch teilweise an Subunternehmer vergeben werden.

4.2. Dokumente zur wirtschaftlichen und finanziellen Angemessenheit und die Kriterien, die sie erfüllen müssen:
Die wirtschaftlichen und finanziellen Qualifikationskriterien wurden von der Verwaltung nicht konkretisiert.
4.3. Dokumente zu beruflichen und technischen Qualifikationen und die Kriterien, die diese Dokumente erfüllen müssen:
4.3.1. Informationen zu Dokumenten zum Nachweis eines autorisierten Händlers oder einer autorisierten Produktion:
a) Wenn es sich um einen Hersteller handelt, Informationen über das Dokument oder die Dokumente, die belegen, dass es sich um einen Hersteller handelt,
b) Wenn es sich um einen Vertragshändler oder Bevollmächtigten handelt, Angaben zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen Vertragshändler oder Bevollmächtigten handelt,
c) Wenn Sie in Freizonen in der Türkei tätig sind, Informationen zum Freizonen-Aktivitätszertifikat, wie in den oben genannten Dokumenten angegeben.
Die Qualifikationsinformationstabelle der Bieter, die aus den oben genannten Informationen die für ihre Situation geeigneten Informationen oder Informationen angeben, wird als angemessen angesehen. Dass es sich bei dem Bieter um einen Hersteller handelt, geht aus den Angaben in den nachstehenden Unterlagen hervor. a) Gewerberegisterbescheinigung, ausgestellt auf den Namen des Bieters,
b) im Auftrag des Bieters erstelltes Leistungsgutachten der Berufskammer, der der Bieter angehört,
c) Zertifikat über die Fertigungsqualifikation, ausgestellt im Namen des Bieters von der Berufskammer, in der der Bieter registriert ist,
d) Bescheinigung über inländische Waren, vorgelegt im Namen des Bieters von der Berufskammer, bei der der Bieter eingetragen ist.
e) Dokumente, die von autorisierten Institutionen und Organisationen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden und aus denen hervorgeht, dass der Bieter die zum Kauf angebotenen Waren herstellt, und aus denen hervorgeht, dass der Bieter ein Produzent oder Produzent ist.
f) Bei einer Personengesellschaft reicht es aus, dass einer der Partner eines der Dokumente vorlegt, aus dem hervorgeht, dass er Hersteller, Vertragshändler oder Bevollmächtigter der angebotenen Ware bzw. Waren ist.
4.3.2.
4.3.2.1. Unterlagen zur Registrierung bei zuständigen Institutionen und Organisationen:
Bieter müssen in der türkischen Nationalen Datenbank für Arzneimittel und Medizinprodukte (TITUBB) registriert sein und die zu kaufenden und/oder zu verwendenden Medizinprodukte und Kits müssen vom Gesundheitsministerium in TITUBB genehmigt sein. Unternehmen können die genehmigte Produktnummer (Barcode) auf dem Angebotsblatt zum Einzelpreis oder per Internetdruck angeben.
4.3.3. Informationen zu Mustern, Katalogen, Fotos der zu liefernden Waren sowie deren Antworten und Erläuterungen zu den technischen Spezifikationen:
Die erforderlichen Unterlagen werden während der Vorführung angefordert.

5. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird ausschließlich auf Basis des Preises ermittelt.
6. Die Ausschreibung steht allen in- und ausländischen Bietern offen, und der Bieter, der inländische Waren anbietet, erhält das Recht, an der gesamten Ausschreibung teilzunehmen. 15 % (fünfzehn Prozent) Es wird ein Preisvorteil gewährt.
7. Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über EKAP eingesehen werden. Allerdings müssen diejenigen, die an der Ausschreibung teilnehmen, die Ausschreibungsunterlagen über EKAP mit einer elektronischen Signatur herunterladen.
8. Nachdem die Angebote elektronisch über EKAP erstellt wurden, werden diese mit einer E-Signatur signiert und zusammen mit dem zum Angebot gehörenden E-Key bis zum Ausschreibungsdatum und -uhrzeit über EKAP versendet.
9. Die Bieter geben ihre Gebote in Form von Einheitspreisen ab, die auf dem Gesamtpreis basieren, der durch Multiplikation der Menge der einzelnen Arbeitselemente mit den für diese Arbeitselemente angebotenen Einheitspreisen berechnet wird. Als Ergebnis der Ausschreibung wird ein Einheitspreisvertrag mit dem Bieter unterzeichnet, der den Zuschlag erhalten hat.
10. In dieser Ausschreibung wird die gesamte Leistung eingereicht.
11. Die Bieter leisten eine vorläufige Garantie über einen von ihnen festgelegten Betrag, mindestens 3 % des von ihnen gebotenen Preises.
12. Für diese Ausschreibung findet keine elektronische Auktion statt.
13. Die Gültigkeitsdauer der abgegebenen Angebote beginnt mit dem Angebotsdatum. 120 (einhundertzwanzig) Kalendertag.
14.Eine Ausschreibung als Bietergemeinschaft ist nicht möglich.
15. Sonstiges:

Bieter, deren Angebotspreise vom Ausschreibungsausschuss als übermäßig niedrig eingestuft werden, werden gemäß Artikel 38 des Gesetzes um eine Erklärung gebeten.

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BECKENNR.: 1919920

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